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Mit der Kreditkarte Flüge bezahlen – was ist recht und was Abzocke

Flüge bezahlen mit Kreditkarte
Bei der Bezahlung von Flügen werden oft Gebühren verlangt.

Wer mit Kreditkarte im Internet einen Flug buchen will, kann dabei eine böse Überraschung feststellen. Manchmal berechnen Vergleichsportale oder Fluggesellschaften bei einer Kreditkartenzahlung Zusatzgebühren. Doch ist das rechtmäßig?

Es können bei verschiedenen Fluggesellschaften unterschiedlich hohe Kosten anfallen, wenn man einen Flug über das Internet bucht die Zahlung mit Kreditkarte tätigt. Der Grund, warum Gebühren unterschiedlich ausfallen, liegt unter anderem auch daran, mit welcher Kreditkarte man bezahlen möchte. Unterschieden wird oft nach Kreditkartengesellschaften (MasterCard, VISA Card und American Express) und Kreditkartentyp (Debit, Charge, Credit, Prepaid).

Verteuerung um teilweise 60 Euro

Bei einigen Anbietern ist die Zahlung mit in Deutschland weit verbreitet Kreditkarten von MasterCard und Visa um einiges teurer als beispielsweise mit der VISA Electron Card. Es handelt sich dabei um eine Visa-Prepaid-Kreditkarte die in Deutschland nicht so gängig ist. Der Aufschlag für Kreditkarten ist auch sehr oft abhängig von der Anzahl der gekauften Tickets. Das heißt, wer für sich einen Flug bucht, zahlt die Kreditkartengebühr einmal. Werden zwei Flüge gebucht, zahlt er die Kreditkartengebühr doppelt. In diesem Fall verteuern sich die gleichen Tickets bei Zahlung mit einer MasterCard Kreditkarte. Wie Stefan Maas, Wirtschaftsredakteur bei der Welt, aus eigener Erfahrung berichten kann, müssen teilweise Zusatzkosten von bis zu 60 Euro in Kauf genommen werden.

Oft nur Unternehmenseigene Kreditkarte kostenfrei

Auf Bezahlverfahren für die keine “Service Fee/Charge“ berechnet werden auszuweichen, ist ebenfalls oft schwierig. Das liegt oft daran, dass je nach Anbieter auch für Zahlungen per Lastschrift oder Rechnung sowie Paypal und Sofortüberweisung erhöhte Entgelte anfallen. Demgegenüber als kostenlose Alternative, wären nur Kreditkarten des Anbieters, doch viele Verbraucher besitzen diese nicht.

Oft kommt es vor, dass kurz vor dem Ende der Buchung sich noch einmal der Gesamtpreis des Fluges ändert und auf nicht nachvollziehbarer Weise Entgelte hinzukommen, was für reichlich Ärger bei den Verbrauchern sorgt, Verständlicherweise stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen überhaupt legal ist.

Im Endpreis müssen Kreditkartengebühren enthalten sein

Im Hinblick auf einige aktuelle Urteile und in Betracht der Gesetzeslage stellt man fest: Wenn Fluggesellschaften die Gesamtkosten des Fluges, inklusive aller Gebühren nicht von Beginn an nennen, verstoßen sie schlichtweg gegen geltendes Recht. Es ist ihnen erlaubt, dass sie Kreditkartengebühren berechnen, allerdings ist das im Endpreis stets auszuweisen. Die Verordnung EG Nr. 1008/ 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdienste in der Europäischen Gemeinschaft, regelt es zumindest so.
Dazu Artikel 23 in dem es heißt, neben dem Endpreis ist mindestens folgendes auszuweisen:

  • Der Flugpreis
  • Die Steuern
  • Die Flughafengebühren
  • Die sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte

Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Januar 2015 klargestellt, dass ein elektronisches Buchungssystem von Anfang an, den zu zahlenden Endpreis ausweisen muss. Der Deutsche Bundesgerichtshof hat 2015 im Rahmen einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Airberlin dieses Urteil gefällt.

Außerdem wurde bereits mehrmals gerichtlich entschieden, dass diese Regelungen nicht nur für Fluggesellschaften gelten, sondern auch für Flugvermittlungsportale. Es wurde unter anderem klargestellt, dass Vermerke von Extrakosten in Fußnoten nicht erlaubt sind. Von Anfang an muss der Gesamtpreis des Flugtickets klar und deutlich genannt werden.

Es muss mindestens eine gebräuchliche Zahlungsart kostenfrei sein

Seit dem 20. Mai 2010 besteht auch Klarheit darüber, dass Fluganbieter mindestens eine kostenlose Zahlungsart anbieten müssen. Der Bundesgerichtshof entschied an diesem Tag, dass die Fluggesellschaft Ryanair nicht gesetzlich einwandfrei handelt, wenn sie eine Gebühr der Kreditkarte (von 4 Euro einen einfachen Flug pro Fluggast) und eine Zahlungskartengebühr (von 1,50 Euro für einen einfachen Flug pro Fluggast) berechnet, wohingegen die Bezahlung mit der VISA Electron kostenlos ist.

Der Anbieter muss dem Kunden die Gelegenheit bieten, die Zahlung auf einem allgemein üblichen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu bezahlen, ohne eine zusätzliche Gebühr an den Zahlungsempfänger zu bezahlen. Die Richter betonten, dass die gebührenfreie Zahlung mit der VISA Electron Card diesen Ansprüchen nicht genügt. Daraus erschließt sich, dass es nicht rechtens ist, wenn die Kreditkarte der Airline oder des Flugvermittlers als einziges kostenloses Zahlungsverfahren zur Auswahl steht. Grund ist, dass diese Kreditkarte in der Regel nicht zu den allgemein üblichen Zahlungsmitteln gehört.

Fazit: die Rechtslage ist in punkto Flugbuchung eindeutig doch die gelebte Praxis ist nicht immer gesetzlich einwandfrei.

Warum werden Extrakosten erhoben?

Wenn Verbraucher ihren Flug mit einer Kreditkarte zahlen, muss der Empfänger der Zahlung, sprich die Fluggesellschaft oder das Vermittlungsportal, eine Provision an den Kreditkartenanbieter zahlen. Früher betrug diese bis zu 2 bis 3 Prozent (bzw. beträgt sie bei American Express immer noch). Diese Kosten sollte letztlich natürlich der Kunde zahlen, daher die Extragebühren bei Kreditkartenzahlungen. Doch seit Kurzem wurde EU-weit geregelt, dass dieser Prozentsatz nur noch maximal 0,3 Prozent betragen darf. Daher ist auch aus diesem Grund eine Zusatzgebühr nicht mehr gerechtfertigt.

4 Tipps beim Flug bezahlen mit Kreditkarte

Hier vier Tipps wie Sie sich als Verbraucher schützen können:

  • Als erstes vom anfänglichen Flugpreis ein Screenshot machen
  • Fußnoten und Sternchentexte nachlesen
  • Zum Schluss den Endpreis genau überprüfen
  • Wenn die Zahlungsgebühr überteuert ist, vom Kauf absehen

Wenn Sie einen Screenshot machen, denken Sie daran, dass der ganze Bildschirm darauf ist, damit Datum beziehungsweise Uhrzeit mit darauf zu sehen ist, wann der Flug gebucht wurde. Diese Belege können wichtig sein, wenn mehr berechnet wird als wie angezeigt. Fordern Sie in diesem Fall die Kosten zurück und beziehen Sie sich auf die aktuelle geltende Gesetzeslage. Oder im Zweifelsfall die Zahlung rechtzeitig abbrechen und bei einem anderen Anbieter buchen.


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