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Worauf sollte beim Girokontovergleich geachtet werden?

Nahezu jede Universalbank stellt heutzutage ein Girokonto zur Verfügung, welches in den meisten Fällen sogar in mehreren Varianten angeboten wird. Aufgrund der Tatsache, dass sich die zahlreichen am Markt präsentierten Girokonten zwar weniger hinsichtlich der Leistungen, sondern vielmehr bezüglich der Kosten unterscheiden, ist ein Vergleich der Angebote sehr sinnvoll. Dabei sollten Verbraucher auf verschiedene Punkte achten, damit letztendlich das Girokonto genutzt werden kann, welches am besten zu den persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen des Kontoinhabers passt.

Kontoführungsgebühren als Hauptkostenfaktor

Beim Vergleich der Girokonten stehen sicherlich zum einen die Leistungen im Vordergrund. So interessiert viele Verbraucher zum Beispiel, ob das Girokonto eine Kreditkarte beinhaltet, ein Dispositionskredit eingeräumt werden kann und ob die Nutzung auch über das Internet möglich ist. Zum anderen Spielen allerdings häufig insbesondere beim Girokonto die Kosten eine große Rolle. In diesem Bereich sind es vor allen Dingen die Kontoführungsgebühren, die der ausschlaggebende Kostenfaktor sind. Hier müssen sich Kunden beim Vergleich häufig mit ganz unterschiedlich strukturierten Kontomodellen auseinandersetzen.

So berechnet beispielsweise die eine Bank eine monatliche Grundgebühr von sechs Euro, während bei der anderen Bank zwar keine Grundgebühren existieren, dafür aber jeder einzelne Buchungsposten extra in Rechnung gestellt wird. Hier gilt es auf Basis des eigenen Verhaltens und der durchschnittlichen monatlichen Kontobewegungen herauszufinden, welche Variante für Sie die günstigste ist. Allerdings machen es immer mehr Banken den Verbrauchern dorthingehend einfach, als dass kostenfreie Girokonten zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Vergleich oder auch einem späteren Bankwechsel lassen sich so bei den Kontoführungsgebühren durchaus Kosten in Höhe zwischen 20 und über 100 Euro im Jahr einsparen.

Beim Vergleich auf die Dispozinsen achten

Ein weiterer Kostenfaktor, der bei den weitaus meisten Girokonten ebenfalls anfällt, von zahlreichen Kontoinhabern aber gar nicht so bewusst wahrgenommen wird, sind die berechneten Sollzinsen. Viele Verbraucher haben auf ihrem Girokonto einen Dispokredit eingeräumt und nutzen diesen mehr oder weniger ausgiebig. Die daraus resultierenden Dispozinsen nehmen in den meisten Fällen sogar einen deutlich höheren Kostenfaktor ein, als es bei den Kontoführungsgebühren der Fall ist. Wer sich zum Beispiel für ein Girokonto mit einer monatlichen Kontoführungsgebühr von fünf Euro entscheidet, zahlt im Jahr eine Gesamtgebühr von 60 Euro. Wird jedoch der Dispositionskredit beispielsweise mit lediglich 2.500 Euro kontinuierlich in Anspruch genommen, resultieren daraus jährliche Kosten zwischen 200 und 250 Euro. Die Dispozinsen stellen also – falls der Dispokredit in Anspruch genommen wird – einen erheblich größeren Kostenfaktor als die Kontoführungsgebühren dar. Daher ist es auch beim Girokonto Vergleich wichtig, eben nicht nur auf die Leistungen und die Kontoführungsgebühren zu achten, sondern auch die Sollzinsen gegenüberzustellen, wie sie von den verschiedenen Banken veranschlagt werden. Wer zudem hin und wieder größere Guthaben auf seinem Girokonto hat, kann bei einem Vergleich auch noch darauf achten, ob die Bank vielleicht sogar geringe Zinsen auf Kontoguthaben zahlt.


Wie lange dauert die Girokontoeröffnung?

Da nahezu jeder Volljährige mittlerweile ein Girokonto besitzt und dieses Zahlungsverkehrskonto in den weitaus meisten Fällen auch tatsächlich benötigt, stellt sich mitunter die Frage, wie lange eine Kontoeröffnung eigentlich dauert und wie die Eröffnung des Girokontos vorgenommen wird. In dem Zusammenhang ist es wichtig, zwischen sogenannten Offline- und Online-Konten zu unterscheiden. Immer mehr Banken stellen das Girokonto nämlich als Online-Konto zur Verfügung, sodass sämtliche Transaktionen und auch die vorherige Kontoeröffnung über das Internet vorgenommen werden können.

Kontoeröffnung in der Geschäftsstelle der Bank

Bis vor rund zehn Jahren wurden die mit Abstand meisten Girokonten wie gewohnt in der Bankfiliale vom entsprechenden Sachbearbeiter und Bankberater eröffnet. Der gesamte Vorgang inklusive Kundengespräch nimmt in aller Regel 30 bis 60 Minuten in Anspruch, je nachdem, wie viel Fragen der Berater hat und wofür das Girokonto im Detail benötigt wird. Um die Kontoeröffnung als solche kümmert sich der Bankmitarbeiter in diesem Fall persönlich, sodass Ihr Aufwand sehr gering ist. Dennoch kommen bei der Kontoeröffnung in der Bankfiliale insgesamt nicht selten ein bis zwei Stunden zusammen, da Sie natürlich erst einmal zur Filiale gelangen und nach dem Gespräch auch wieder den Heimweg antreten müssen.

Die Kontoeröffnung über das Internet

Vom Zeitaufwand her ist die Online-Kontoeröffnung wesentlich schneller, weshalb sich auch immer mehr Bürger in Deutschland dafür entscheiden, das Girokonto über das Internet zu eröffnen. In diesem Fall müssen Sie lediglich ein Online-Formular ausfüllen und dieses an die Bank weiterleiten. Selbst wenn man das anschließend notwendige Postident-Verfahren hinzurechnet, sodass Sie sich in eine Post-Filiale begeben müssen, dauert die gesamte Kontoeröffnung über das Internet selten länger als 30 Minuten. Somit gibt es hier eine teilweise erhebliche Zeitersparnis im Vergleich zur Kontoeröffnung, die in der Bankfiliale vorgenommen wird.

Wie erfolgt die Kontoeröffnung?

Bei der Frage danach, wie die Eröffnung eines Girokontos erfolgen muss, ist wiederum zwischen den zwei zuvor erwähnten Wegen zu unterscheiden. Bei der Kontoeröffnung in der Bankfiliale übernimmt der Mitarbeiter des Kreditinstitutes sämtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Kontoeröffnung anfallen. Das bedeutet, er fragt Sie beispielsweise nach Ihrem Namen, Anschrift und einigen weiteren Daten, die dann im PC erfasst werden. Anschließend werden die Unterlagen in der Regel ausgedruckt und Sie müssen nur noch den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben. Bei der Online-Kontoeröffnung müssen Sie etwas aktiver mitarbeiten, da Sie beispielsweise die persönlichen Daten selbst in das Onlineformular eintragen müssen. Die Kontoeröffnung als solche ist allerdings kaum von der in der Bankfiliale zu unterscheiden, nur dass Sie eben den kompletten Kontoeröffnungsantrag selbst in die Hand nehmen.


Wer kann ein Girokonto eröffnen?

Eine häufige Frage, die sich zahlreiche Verbraucher im Zusammenhang mit einem Girokonto stellen, bezieht sich darauf, wer ein solches Konto eigentlich eröffnen darf. In dem Zusammenhang gibt es durchaus einige Missverständnisse, denn bei Weitem nicht jeder Bürger in Deutschland ist automatisch dazu berechtigt, unabhängig und ohne die Zustimmung anderer ein solches Girokonto zu eröffnen. Darüber hinaus muss zwischen den Banken unterschieden werden, denn ein gesetzlich verankertes und allgemeingültiges Recht auf ein Girokonto, welches jedes Kreditinstitut in Deutschland eröffnen müsste, wurde mit dem Basiskonto oder auch „Jedermann-Konto“ eingeführt. Nicht jede Bank eröffnet ein solches jedoch ohne vorher zu versuchen, den Kunden abzuwimmeln.

Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit als wichtige Voraussetzung

Zunächst einmal ist bezüglich der möglichen Kontoeröffnung festzuhalten, dass ausschließlich uneingeschränkt geschäftsfähige Personen dazu berechtigt sind, ein Girokonto ohne Zustimmung Dritter zu eröffnen. Vereinfacht dargestellt muss der Kontoinhaber volljährig sein, damit er die Erlaubnis hat, sich für ein Girokonto zu entscheiden. Seitens der Bank muss natürlich stets eine Zustimmung vorhanden sein, denn grundsätzlich sind die Kreditinstitute nicht dazu verpflichtet, für jeden Bürger ein Girokonto zu eröffnen. Zwar gibt es in naher Zukunft voraussichtlich das sogenannte „Girokonto für jedermann“, was wiederum beinhaltet, dass jeder Bundesbürger ein Recht hat, zumindest ein Girokonto bei einer Bank zu führen. Daraus lässt sich allerdings nicht schlussfolgern, dass die Bank beispielsweise ein Girokonto eröffnen muss, falls der Kunde ein solches Konto bereits einer anderen Bank führt. In den meisten Fällen wird das Kreditinstitut allerdings nichts dagegen haben, zumindest ein Guthabenkonto für den Kunden zu eröffnen. Grundsätzlich gilt also, dass ausschließlich volljährige Personen unabhängig und ohne Zustimmung Dritter entscheiden können, ob sie ein Girokonto haben möchten oder nicht.

Kontoeröffnung für Kinder an Zustimmung der Eltern gebunden

Grundsätzlich ist es Minderjährigen ebenfalls möglich, bei der Bank ein Girokonto zu eröffnen. Im Unterschied zu Volljährigen ist die Wirksamkeit der Kontoeröffnung allerdings an die Zustimmung der Eltern gebunden. Dabei ist die Definition Eltern rechtlich nicht ganz korrekt, denn im Gesetz heißt es, dass die sogenannten Erziehungsberechtigten der Kontoeröffnung eines minderjährigen Kunden zustimmen müssen. Dabei handelt es sich zwar in über 90 Prozent aller Fälle automatisch um die Eltern, aber hat beispielsweise das Jugendamt die Vormundschaft für einen Minderjährigen übernommen, würde es sich offiziell damit in manchen Fällen um die Erziehungsberechtigten handeln. Darüber hinaus muss bei einer Kontoeröffnung für Minderjährige unbedingt beachtet werden, dass kein Dispositionskredit eingeräumt werden und das Konto grundsätzlich nicht ins Soll geraten darf. Aus diesem Grund eröffnen die Banken für Minderjährige ausschließlich sogenannte Guthabenkonten, da diese mit der Einschränkung verbunden sind, dass keine Überziehung stattfinden darf.

Geschäftskonten für Unternehmen, Selbstständige und Vereine

Grundsätzlich dürfen nicht nur minderjährige und volljährige natürliche Personen ein Girokonto eröffnen, sondern dieses Recht steht natürlich auch juristischen Personen zu. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um Unternehmen, Selbstständige mit einer bestimmten Unternehmensform sowie um Vereine und Organisationen. Auch Städte und Gemeinden gehören zu den juristischen Personen, sodass diese Zielgruppe ein Girokonto eröffnen darf. Den Legitimationsnachweis, den natürlich auch juristische Personen als Kontoinhaber erbringen müssen, gestalten sich meistens etwas aufwendiger als bei Privatpersonen. Während sich der Normalkunde lediglich mit seinem Personalausweis oder Reisepass legitimieren muss, ist es bei Geschäftskonten in aller Regel notwendig, dass der jeweilige Antragsteller seine Berechtigung nachweist, für das Unternehmen ein Konto zu eröffnen. Dazu sind unter Umständen verschiedene Unterlagen einzureichen, denn die Bank ist per Gesetz dazu verpflichtet zu prüfen, dass das Girokonto auf einen existierenden Namen eröffnet wird und der Kontoinhaber auch tatsächlich dazu berechtigt ist, im Auftrag des Unternehmens zu handeln.


Kontoführungsgebühren: Was muss ich in puncto Gebühren beachten?

Die derzeitige Niedrigzinsphase macht den Banken ganz schön zu schaffen. Vor allem 2 Dinge bereiten den Kreditinstituten Schwierigkeiten: Da die Banken mit ihrem “eigenen” Geld ebenfalls keine Zinserträge erwirtschaften, müssen sie auf Alternativen ausweichen. In den meisten Fällen ist dies das Kreditgeschäft. Doch da ist der Wettbewerb mittlerweile deutlich härter als vor noch einigen Jahren. Das führt zu immer geringeren Einnahmen im klassischen Bankgeschäft. Der andere Punkt ist, dass Geldinstitute, die überschüssiges Geld bei der EZB parken, dafür Strafzinsen zahlen müssen. Wenn eine Bank also hohe Geldbestände auf Girokonten oder Tagesgeldern hat, ist das nicht unbedingt positiv für sie. Mittlerweile wissen einige Geldhäuser gar nicht mehr, was sie mit dem Geld machen sollen.

Die Folge ist, dass die Einnahmen der Banken wegbrechen und gleichzeitig ihre Ausgaben steigen. Der einzige Ausweg den viele Kreditinstitute hier sehen, ist die Anhebung von Kontoführungsgebühren. Auch die Erhöhung bzw. Einführung von Gebühren von Bankdienstleistungen ist gerade voll im Trend. Das heißt jedoch nicht, dass es für Bankkunden keinen Ausweg gibt.

Alles unter einem Dach – Viele Bankkunden haben alles beim selben Anbieter

Ohne Frage: Es ist bequem, alles beim selben Anbieter zu haben – Girokonto, Kreditkarte, Tagesgeld und vieles mehr. Teilweise geht das auch gar nicht anders. Die DKB zum Beispiel bietet Girokonto, Tagesgeld und Kreditkarte nur im Paket an. Nur das eine oder andere abzuschließen geht hier gar nicht. Doch das ist eher die Ausnahme. In der Regel haben Bankkunden die Wahl, welches Produkt sie abschließen möchten und welches nicht.

Fakt ist aber, dass viele Menschen in Deutschland immer noch ihre “Hausbank” haben, bei der sie alles nutzen. Es kann Vorteile haben, wenn man als “guter” Kunde gilt. Doch wie eingangs erwähnt, legen Banken gerade bei Girokonten häufig Geld drauf, als dass sie etwas einnehmen. Dabei lassen sich gerade in Zeiten des Internets Bankprodukte schnell miteinander vergleichen und auch abschließen. Wer eine Direktbank nutzt, muss für die Kontoeröffnung häufig nicht mal das Haus verlassen. Persönliche Identifikation per Video macht es möglich.

Girokonto wechseln spart am meisten

Wer bei einem Geldinstitut das Girokonto nutzt und weitere Produkte in Anspruch nehmen möchte, tut dies häufig beim gleichen Anbieter. So kommt es, dass Girokonto, Kreditkarte und Tagesgeldkonto meist bei ein und demselben Kreditinstitut sind. Doch das muss nicht sein. Wer bereit ist, Girokonto und Kreditkarte getrennt zu führen, kann teilweise mehrere hundert Euro im Jahr einsparen.

Wer Online Banking nutzt, sollte sich überlegen, ob er nicht zu einer Direktbank wechselt. In vielen Fällen entfallen dort die Kontoführungsgebühren komplett. Häufig ist das nicht einmal mit einem Gehalts- oder Mindesteingang verbunden. Viele Filialbanken haben in den letzten Monaten ihre Kontoführungsgebühren teils drastisch erhöht. Monatliche Kosten von 7 bis 10 Euro sind keine Seltenheit mehr. Wer davon betroffen ist und zu einem Anbieter mit gebührenfreiem Girokonto wechselt, kann schon mal 100 Euro im Jahr sparen. Hat zum Beispiel ein Ehepaar jeder ein Konto mit Kontoführungsgebühren und wechselt, kann daraus schnell 200 Euro Ersparnis werden.

Die Ersparnis kann aber noch viel höher ausfallen. Denn neben Kontoführungsgebühren erheben Banken neuerdings auch für diverse Dienstleistungen Gebühren. Das Abhebungen am Geldautomaten Kosten verursachen können, ist nicht neu. Doch einige Geldhäuser sind sogar dazu übergegangen, Buchungen zu bepreisen. Zum Beispiel kostet dann jede Zahlung mit Girocard einen gewissen Cent-Betrag. Eine andere Variante ist, dass eine bestimmte Anzahl an Überweisungen gebührenfrei sind und beispielsweise ab der 8. Überweisung im Monat jeweils eine kleine Gebühr anfällt.

Ein Girokonto Online Vergleich ist eine große Hilfe bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter. Es ist keine Seltenheit, dass Bankkunden beim Wechsel von einer Filial- zu einer Direktbank mehr als 100 Euro im Jahr sparen können.

Das eigene Nutzungsverhalten überprüfen

Vor dem Vergleich sollte jedoch das eigene Nutzungsverhalten überprüft werden. Denn auch Direktbanken unterscheiden sich in manchen Bereichen in ihren Konditionen. Vor allem auf diese Dinge sollte bei einem Kontowechsel geachtet werden:

  • Handelt es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto?
  • Ist das Konto nur bei einem Mindesteingang kostenlos?
  • Erhalte ich auch eine gebührenfreie Girocard und Kreditkarte?
  • Wieviel Bareinzahlungen tätige ich?
  • Wo kann ich kostenlos Geld abheben?
  • Welche Zusatzleistungen sind inklusive bzw. muss ich bezahlen?
  • Benötige ich einen günstigen Dispokredit?

Das sind die wesentlichsten Fragen, die man sich vor einem Girokonto Vergleich stellen sollte. Das Argument der persönlichen Beratung oder Betreuung, das Filialbanken immer anführen, ist fast obsolet. Denn wer benötigt heutzutage schon eine “Beratung” bei einem Girokonto? Außerdem bieten Direktbanken das auch. Eine E-Mail, ein Anruf oder über einen Live Chat stehen die Mitarbeiter dort ebenfalls zur Verfügung. Beratung bei einer Geldanlage ist eine andere Sache. Doch bei einem Girokonto benötigen die allerwenigsten einen persönlichen Ansprechpartner.

Mittlerweile bieten viele Direktbanken nicht nur ein gebührenfreies Girokonto, sondern auch eine gebührenfreie Kreditkarte. An dieser Stelle kann also noch mehr Geld gespart werden, denn häufig kosten Kreditkarten bei Filialbanken um die 30 bis 50 Euro pro Jahr.

Jemand der viel mit Bargeld zu tun hat und auch häufig Bareinzahlungen tätigt, muss besonders aufpassen. Viele Direktbanken bieten keinen Einzahlungsservice, da sie ja über keine Filialen verfügen. Oder eine Bareinzahlung ist mit Gebühren verbunden. Die ING-DiBa beispielsweise arbeitet mit der ReiseBank zusammen, wo kostenfreie Einzahlungen vorgenommen werden können. Allerdings verfügt die ReiseBank auch nicht über ein dichtes Filialnetz wie beispielsweise die Sparkassen. Außerdem können Einzahlungen hier erst ab 1.000 Euro vorgenommen werden.

In der Regel beziehen sich kostenfreie Girokonten auch nur auf Privatpersonen. Geschäftskunden müssen Alternativen suchen, obwohl es im Internet auch hier gebührenfreie Möglichkeiten gibt.

Das Maximum herausholen: Hier braucht es mehr als eine Bank

Wer das Maximum herausholen möchte, muss in vielen Fällen die Bankgeschäfte auf mehrere Anbieter verteilen. Direktbanken bieten in der Regel ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren. Eine Kreditkarte ist meist gratis inklusive, aber nicht immer. Außerdem handelt es sich dann oft “nur” um eine Debitcard. Das heißt, dass der Zahlungsbetrag sofort oder sehr zeitnah vom Girokonto abgebucht wird. Wer eine “richtige” Kreditkarte zum Nulltarif möchte, muss sich daher woanders umsehen. Auch in puncto Tagesgeld gibt es große Unterschiede. Allerdings sollte an dieser Stelle gesagt werden, dass nicht jeder Bankkunde jedes Bankprodukt benötigt. So manch einer kommt auch gut ohne Kreditkarte aus. Doch: Ohne Girokonto geht es nun wirklich nicht. Daher nochmals der Tipp: Das eigene Nutzungsverhalten überprüfen und überlegen, was wirklich gebraucht wird. Für wen Online Banking kein Problem darstellt, sollte auch mit mehreren Anbietern klarkommen.


Was kostet ein Girokonto?

Das Girokonto beinhaltet zahlreiche Leistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs, sodass es sich aus Sicht der Banken dabei um eins der teuersten Konten überhaupt handelt. Selbst die veranschlagten Kontoführungsgebühren decken in den meisten Fällen nicht die Gesamtkosten, die der Bank für das Führen des Girokontos entstehen. Dennoch gibt es zahlreiche Banken, welche diese entstehenden Kosten nicht an den Kunden weitergeben, sondern stattdessen ein kostenloses Konto anbieten. Da dies allerdings bei Weitem nicht auf alle Banken zutrifft, stellt sich vielen Verbrauchern die berechtigte Frage, was ein Girokonto eigentlich kostet.

Kontoführungsgebühren als Kostenfaktor

Der Hauptkostenfaktor besteht beim Girokonto sicherlich in den Kontoführungsgebühren, falls diese von der Bank veranschlagt werden. Sowohl für die Eröffnung als auch für die Auflösung des Girokontos fallen vielfach keine Gebühren an, sondern lediglich die Nutzung des Girokontos wird von den Banken berechnet. Der Vergleich der Kontoführungsgebühren ist nicht ganz einfach, was insbesondere daran liegt, dass die Kreditinstitute auf unterschiedliche Kontomodelle zurückgreifen, die von den Gebühren her abweichend strukturiert sind. In der Hauptsache lassen sich dabei die drei folgenden Gebührenmodelle voneinander unterscheiden:

  • alle Kosten in der Grundgebühr enthalten
  • Mischung aus Grundgebühr und Einzelabrechnung
  • Einzelabrechnung jedes Buchungspostens

Um herauszufinden, welches dieser Gebührenvarianten für Sie am günstigsten ist, sollten Sie Ihr Nutzungsverhalten kennen und darüber informiert sein, wie viele Buchungsposten durchschnittlich pro Monat auf Ihrem Girokonto anfallen. Erst dann können Sie sich entscheiden, ob beispielsweise das Modell mit der Grundgebühr am besten geeignet ist, in dem bereits alle Kosten enthalten sind. Falls Sie hingegen vergleichsweise wenig Buchungen auf Ihrem Konto haben, bietet sich insbesondere das Modell mit der Einzelabrechnung an. Wie hoch die Kosten letztendlich sind, die in Form der Kontoführungsgebühren anfallen, ist sowohl von der Bank als auch vom Nutzungsverhalten des einzelnen Kontoinhabers abhängig. Die Gesamtkosten bewegen sich durchschnittlich im Bereich zwischen drei und zehn Euro pro Monat, die von den Banken als Kontoführungsgebühren berechnet werden.

Girokonten ohne Kontoführungsgebühren

Wie bereits erwähnt, gibt es immer mehr Banken, die komplett auf die Berechnung von Kontoführungsgebühren verzichten. Diese Girokonten werden dann als kostenfreie Konten angeboten, wobei in diesem Bereich zwei Modelle voneinander zu unterscheiden sind. Relativ wenige Banken bieten für alle Kunden ein kostenloses Konto an, unabhängig davon, um welche Art Kunde es sich handelt und wie das Konto genutzt wird. Auf der anderen Seite überwiegt die Anzahl derjenigen Banken, die zwar grundsätzlich ein kostenfreies Girokonto ohne Kontoführungsgebühren zur Verfügung stellen, die Kostenfreiheit jedoch an eine Bedingung knüpfen. Meistens muss der Kunde dann beispielsweise einen monatlichen Geldeingang von mindestens 1.000 Euro verbuchen oder kontinuierlich ein bestimmtes Guthaben auf dem Girokonto besitzen. Über diese etwaigen Voraussetzungen sollten Sie sich insbesondere dann informieren, wenn Sie gern ein kostenloses Girokonto nutzen möchten.

Zusätzliche Gebühren für Sonderleistungen

Neben den Kontoführungsgebühren, die von den Banken in vielen Fällen veranschlagt werden, können im Zusammenhang mit dem Girokonto noch weitere Kosten entstehen. Zu nennen sind insbesondere zusätzliche Leistungen, die nicht in den Standardleistungen des Girokontos enthalten sind. Dazu können beispielsweise das Einrichten sowie die Änderung von Daueraufträgen gehören, die von der Bank manuell vorgenommen wird. Ob diese und andere Positionen, wie zum Beispiel der Einzug von Lastschriften, in den Leistungsumfang gehören und somit unter die Kontoführungsgebühren fallen, sollten Sie bei jeder Bank nachfragen. Darüber hinaus veranschlagen immer mehr Banken zusätzliche Gebühren unter der Voraussetzung, dass beleghafte Überweisungen eingereicht werden. Online-Banking ist hingegen in immer mehr Fällen komplett kostenlos, was natürlich damit zu begründen ist, dass der Verwaltungs- und Arbeitsaufwand auch bei den Banken hier deutlich geringer ist, als wenn Kunden noch Belege einreichen würden. Weitere Kosten können in Einzelfällen dann anfallen, wenn eine Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben wird oder Sie den Wunsch haben, dass Ihnen Kontoauszüge jeden Monat per Post zugesendet werden. Für solche extra Leistungen verlangen die meisten Bankgebühren, sodass Sie diesen Kostenfaktor insbesondere dann beachten sollten, wenn Sie eine der angegebenen Zusatzleistungen nutzen möchten.


Welche Leistungen beinhaltet ein Girokonto?

Immer häufiger lernen Bankkunden das Girokonto schon in jungen Jahren kennen, nämlich als sogenanntes Taschengeldkonto. Vermehrt besitzen bereits Schüler im Alter von 12 oder 14 Jahren ein solches Girokonto, welches im Leistungsbereich insbesondere auf den Zahlungsverkehr ausgerichtet ist. Aus diesem Grund wird das Girokonto allgemein auch als Zahlungsverkehrskonto bezeichnet. Die Hauptleistung eines Girokontos besteht darin, es dem Kunden zu ermöglichen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Daher besitzt der Kontoinhaber die Möglichkeit, beispielsweise Überweisungen oder Daueraufträge vom Girokonto aus zu veranlassen und somit zum Beispiel Rechnungen bargeldlos zu zahlen. Auf der anderen Seite dient das Girokonto ebenfalls dazu, um diverse Gutschriften zu verbuchen. Der wichtigste Posten besteht in dieser Rubrik sicherlich im Gehalt, welches mittlerweile schon seit mehr als 50 Jahren von den weitaus meisten Unternehmen über das Girokonto gezahlt wird.

Die unbaren Zahlungsverkehrsfunktionen beim Girokonto

Grundsätzlich muss bezüglich der Leistung des Girokontos unterschieden werden, ob diese sich auf den unbaren Zahlungsverkehr oder auf die Möglichkeiten von Barverfügungen beziehen. Beim unbaren Zahlungsverkehr sind es verschiedene Optionen, die dem Kunden zur Verfügung stellen, wenn er beispielsweise einen offenen Rechnungsbetrag begleichen möchte. In der Hauptsache können die folgenden Instrumente beim Girokonto genutzt werden:

  • beleghafte Überweisung
  • beleglose Überweisung (Online-Banking)
  • Dauerauftrag
  • Lastschrifteinzug

Diese Optionen sind es vor allen Dingen, die über das Girokonto zum bargeldlosen Zahlungsverkehr befähigen. Die Führung des Girokontos als solche wird heutzutage immer häufiger online vorgenommen, sodass der Kunde beispielsweise nicht in die Geschäftsstelle gehen muss, um eine Überweisung zu beauftragen. Stattdessen nimmt das Online-Banking einen immer höheren Stellenwert ein, denn es ist für den Kunden bequem und zugleich zeitsparend. Selbstverständlich dient das Girokonto mittlerweile auch als Basis, wenn beispielsweise Zahlungen im Internet durchgeführt werden sollen. Buchen Sie beispielsweise eine Reise auf einem Online-Portal, kann die Zahlung unter anderem häufig per Lastschrift oder mittels eines Online-Bezahlsystems vorgenommen werden, welches wiederum an die Abbuchung vom Girokonto gekoppelt ist.

Mittels Maestro- und Kreditkarte Bargeld verfügen und bargeldlos Zahlen

Ein weiterer großer Leistungsbereich eines jeden Girokontos sind die Kundenkarten, die meistens automatisch mit dem Konto angeboten werden. In erster Linie handelt es sich dabei um eine Maestro-Karte (frühere EC-Karte) sowie um eine Kreditkarte, die mittlerweile nahezu jedem Kunden zumindest als Prepaid-Kreditkarte zugänglich ist. Die Karten selbst besitzen im Bereich des Zahlungsverkehrs im Wesentlichen zwei Funktionen. Zum einen kann der Kunde mittels der Karte am Geldautomaten Bargeld verfügen, sodass der verfügte Geldbetrag dem Girokonto belastet wird. Die zweite Funktion ist das bargeldlose Zahlen, welches beispielsweise mit Kunden- oder Kreditkarte in Tankstellen, Restaurants, Hotels, Geschäften und natürlich auch im Internet möglich ist.

An dem zuvor aufgeführten Leistungsspektrum wird deutlich, dass es sich beim Girokonto um ein Konto handelt, welches zu 99 Prozent dem Zahlungsverkehr dient. Manche Banken geben zur Kontoeröffnung zusätzlich noch einen Anreiz, dass beispielsweise Guthaben auf dem Girokonto ab 10.000 Euro verzinst werden. Meistens sind diese Zinsen allerdings so gering, dass es sich beim Girokonto um keine Konkurrenz zu klassischen Anlageprodukten handelt. Darüber hinaus kann das Girokonto natürlich auch dazu dienen, um in Form des Dispositionskredites eine Kreditlinie in Anspruch nehmen zu können.


Girokonto ohne Schufa bzw. trotz Schufa beantragen

Ein Girokonto ist für nahezu jeden Bürger unabdingbar um am täglichen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Häufig wurde bereits in jungen Jahren ein Girokonto bei der Hausbank, wie z.B. die Sparkassen oder Volksbanken, eröffnet. In den letzten Jahren sind die Direktbanken mit erstklassigen Konditionen für Girokonten in den Markt eingetreten. Insbesondere ein solches Online-Girokonto, häufig nur von Direktbanken ausgegeben, bietet Vorteile wie eine kostenlose Kreditkarte oder Guthabenverzinsung. Leider ist es nicht jedem mündigen Bürger in Deutschland möglich ein solches Girokonto zu eröffnen. Der Grund hierfür ist meistens in der Schufa-Auskunft oder in anderen Auskunftskarteien zu finden. Wer einen oder gleich mehrere Schufa-Einträge vorweisen kann, wird Schwierigkeiten dabei haben, das Wunsch-Girokonto zu eröffnen. Im Internet wird daher immer wieder ein Girokonto ohne Schufa beworben. Im Folgenden möchten wir die Sachlage genauer erklären und alle Irrtümer und leeren Werbeversprechen aus dem Weg räumen. Wer den Ratgeber nicht bis zum Ende lesen möchte kann das Girokonto der Norisbank auf Guthabenbasis als unseren Testsieger genauer betrachten:

Girokonto ohne Schufa – Ist das möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, ein Girokonto ohne Schufa zu beantragen. Die Freude über diese Erkenntnis währt jedoch nur kurz, sobald man sich genauer mit den Produkten beschäftigt. Zuerst wären solche Banken zu nennen, die zwar tatsächlich ein Girokonto ohne Schufa anbieten, jedoch nur zu völlig inakzeptablen Konditionen. Welche Banken das sind, erfahren Sie in Übersicht Girokonto ohne bzw. trotz Schufa am Ende dieses Ratgebers. Meiden Sie Angebote mit hohen monatlichen Kontoführungsgebühren oder hohen Pauschalgebühren für Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge und Bargeldverfügungen. Diese Angebote bieten keinen Vorteil, sie sind einfach nur teuer.

Andere Banken wie z.B. die Fidor Bank aus München oder „Global MasterCard“ bieten ein Girokonto auf Guthabenbasis, das ebenfalls ohne Schufa-Abfrage bzw. trotz Schufa eröffnet wird. Das klingt zuerst einmal gut, leider sind jedoch auch hier deutliche Einschränkungen zu finden. Die Girokonten der zwei genannten Institute werden ohne die Ausgabe einer Girocard (EC-Karte) eröffnet. Im Alltag ist das eine heftige Einschränkung, schließlich gibt es besonders in Deutschland immer noch zahlreiche Geschäfte, die nur EC-Karten bzw. Girocards akzeptieren. Stattdessen wird in beiden Fällen eine Prepaid MasterCard ausgestellt. Diese ist international einsetzbar wie je andere MasterCard-Kreditkarte auch, funktioniert jedoch nur auf Guthabenbasis. Es wird also kein Kreditlimit gewährt sondern das Guthaben ist gleichzeitig das Kartenlimit. Näheres über Gebühren und Konditionen finden Sie am Ende dieses Ratgebers.

Girokonto trotz Schufa – Das Guthabenkonto

Ein Girokonto trotz Schufa ist ebenfalls möglich. Hier wird von der Bank durchaus eine Schufa-Abfrage durchgeführt. Führt diese zu einem negativen bzw. nicht ausreichend gutem Ergebnis, wird dem Antragsteller unter Umständen trotzdem ein Girokonto angeboten – auf Guthabenbasis. Solange ein Kunde das Konto nicht überziehen kann, besteht für die Bank auch kein Risiko eines Kreditausfalls. Rechnen Sie daher auf keinen Fall mit einem Dispositionskredit, wenn Sie ein Girokonto trotz Schufa eröffnen. Ob die Bank Ihnen eine Kreditkarte gewährt ist sicherlich abhängig vom Einzelfall, in der Regel jedoch nicht. Gegebenenfalls können Sie eine Sicherheit in Form einer Geldeinlage hinterlegen, um trotzdem eine Kreditkarte zu erhalten. In jedem Fall wird aber eine EC-Karte (Girocard) ausgestellt, um Bargeld abheben zu können und für Zahlungen in Geschäften. Eine Überziehung des Girokontos ist bei einem Guthabenkonto nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass bei nicht ausreichendem Guthaben jede Lastschrift mit hoher Wahrscheinlich nicht eingelöst wird und zusätzliche Gebühren entstehen können. Achten Sie daher stets auf ein gewisses Mindestguthaben um flexibel zu bleiben und genug Spielraum für z.B. unregelmäßige Lastschriften wie die KFZ-Versicherung zu haben.

Jedermann-Konto: Kann jeder ein Girokonto eröffnen?

Unter dem Begriff „Jedermann-Konto“ versteht man das Recht Deutscher Bürger auf ein Girokonto. Eingeführt wurde eine solche Regelung bereits im Jahr 1909 im Rahmen des Postcheckdienstes. Als die Postbank im Jahr 1995 privatisiert wurde, fiel dieses Privileg jedoch weg. Der Gesetzgeber plante kurz darauf ein allgemeines Recht auf ein Girokonto für jedermann einzuführen. Die Kreditinstitute verhinderten dies und der Zentrale Kreditausschuss ZKA (heute: Deutsche Kreditwirtschaft DK) führte eine Selbstverpflichtung für ein Jedermann-Konto ein. Trotz dieser Verpflichtung soll es zahlreiche Fälle gegeben haben, wo Banken die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis verweigert haben. Im April 2014 nahm sich das Europäische Parlament dem Problem an und legte eine Richtlinie vor, die es jedem Bürger der EU ermöglichen soll, ein so genanntes Basis-Konto für die Teilnahme am Zahlungsverkehr zu erhalten. Grund dafür war die Tatsache, dass immer noch viele Millionen Einwohner der EU über kein Konto verfügen. Die Richtlinie muss von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden.

Sofern ein Deutscher Bürger noch kein Girokonto eröffnet hat, wird er mit aller Wahrscheinlichkeit problemlos ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen können. Es gibt jedoch auch zahlreiche Gründe, die die Geschäftsbeziehung für die Bank unzumutbar machen. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Kunde das Girokonto für gesetzwidrige Transaktionen missbraucht oder bei Kontoeröffnung absichtlich Falschangaben macht.


Wird auf dem Girokonto immer ein Dispositionskredit eingeräumt?

Viele Verbraucher in Deutschland finden es vollkommen normal, dass das Girokonto nicht nur zum Bezahlen offener Rechnungen und zur Gutschrift des Gehaltes genutzt wird, sondern darüber hinaus kann aufgrund des eingeräumten Dispositionskredites auch über ein Kreditlimit verfügt werden. Ein Irrtum besteht allerdings nicht selten darin, dass die Bank automatisch auf dem Girokonto eine Kreditlinie einräumt oder sogar dazu verpflichtet sei, einen Dispositionskredit zur Verfügung zu stellen. Dies ist nämlich keineswegs der Fall, sodass jedes Kreditinstitut nach seinem Ermessen im Einzelfall entscheiden kann, ob dem Kunden auf dem Girokonto ein Dispositionskredit eingeräumt wird oder nicht.

Dispositionskredit nur bei ausreichender Bonität

Die wesentliche Grundlage für die Einräumung eines Dispositionskredites ist natürlich eine ausreichende Bonität, die der Kunde nachweisen können muss. In der Regel macht die Bank die Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers an zwei Merkmalen fest, nämlich zum einen am regelmäßigen Einkommen und zum anderen an einer Schufa-Auskunft, die keine negativen Merkmale enthalten sollte. Sollte einer dieser zwei Aspekte negativ sein, also beispielsweise das Einkommen zu gering oder die Schufa einen negativen Eintrag erhalten, stehen die Chancen relativ schlecht, einen Dispositionskredit zu erhalten. Insbesondere bei negativen Merkmalen in der Schufa können Sie prinzipiell davon ausgehen, dass kaum eine deutsche Bank dazu bereit sein wird, Ihnen in Form des Dispositionskredites eine Kreditlinie auf dem Girokonto zur Verfügung zu stellen. Ähnlich verhält es sich, falls Sie ein so geringes oder gar kein Einkommen haben, dass schlichtweg keine regelmäßigen Einnahmen in ausreichender Form vorhanden wären, um die Einräumung eines Dispositionskredites zu rechtfertigen. In den meisten Fällen haben Kontoinhaber jedoch keine Probleme, zumindest eine kleinere Kreditlinie auf dem Girokonto eingeräumt zu bekommen. Zu unterscheiden ist der Dispositionskredit übrigens von einem Überziehungskredit, bei dem es sich eher um eine kurzfristig genehmigte Überziehung des Girokontos über den Kredit über den Dispositionskredit hinaus handelt.

Welche Kosten verursacht der Dispositionskredit?

Viele Millionen Bundesbürger nehmen ihren Dispositionskredit schon seit Jahren in Anspruch, da die Einräumung einfach ist und schnell durchgeführt werden kann. Ein Problem sehen zahlreiche Verbraucherschützer allerdings darin, dass es sich beim Dispositionskredit um eine relativ teure Angelegenheit handelt. Zinssätze von zehn Prozent und mehr sind eher die Regel als die Ausnahme, sodass der Dispositionskredit beispielsweise erheblich teurer als beispielsweise ein Ratenkredit ist. Vorteilhaft ist immerhin, dass die Abrechnung der Dispozinsen taggenau erfolgt. Sie müssen also wirklich nur für den Betrag Dispozinsen zahlen, den das Girokonto im Soll ist.

Trotzdem bietet sich in vielen Fällen an, die Nutzung des Dispositionskredites zumindest deutlich einzuschränken und stattdessen auf Alternativen zurückzugreifen. Dabei kann es sich beispielsweise um Ratenkredite, Abruf- oder Rahmenkredite handeln. Wie hoch die Kosten durch den Dispositionskredit tatsächlich sein können, lässt sich sehr gut an Beispielen verdeutlichen. So nehmen beispielsweise zahlreiche Kontoinhaber ihren Dispositionskredit dauerhaft im Umfang von 3.000 Euro in Anspruch. Rechnet man nun mit einem durchschnittlichen Zinssatz von zehn Prozent, würden diese 3.000 Euro Kontoüberziehung zu Kosten in Höhe von jährlich 300 Euro führen. Demgegenüber gibt es Ratenkredite derzeit schon ab rund drei Prozent Zinsen, sodass für die gleiche Kreditsumme jährliche Kosten von unter 100 Euro anfallen würden. Daher sollten Sie sich im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Girokontos immer gut überlegen, ob Sie tatsächlich ein Dispositionskredit benötigen und diese in Anspruch nehmen.


Girokonto kündigen – Wie kündigt man ein Girokonto?

Ihr Girokonto können Sie zu jeder Zeit kostenlos kündigen. Dabei werden auch keine Gebühren von der Bank oder der Sparkasse erhoben. Bei einer Kündigung müssen Sie allerdings sicherstellen, dass alle laufenden Transaktionen, wie Lastschriften etc. auf das andere Konto geleitet werden, damit keine unnötigen Kosten aufgrund eines ungedeckten Kontos auf Sie zu kommen.

Damit Sie in keine Kostenfallen oder sonstigen Unannehmlichkeiten tappen, haben wir für Sie eine Checkliste, wie Sie am angenehmsten Ihr Konto kündigen oder wechseln können.
Im Allgemeinen sind nur 4 Schritte notwendig, die zu einer erfolgreichen Kündigung beitragen:

  • Schritt 1: Finden Sie ein neues Girokonto und eröffnen Sie es
  • Schritt 2: Überweisen eines Deckungsbetrages auf das neue Konto
  • Schritt 3: Lastschriften und Buchungen des alten Kontos auf das neue Konto umleiten
  • Schritt 4: Auflösung des alten Kontos

Die folgenden Absätze gehen noch genauer auf den Kündigungsablauf ein.

Schritt 1: Eröffnung eines neuen Girokontos

Suchen Sie sich durch einen sorgfältigen Girokontenvergleich, mit Augenmerk auf mögliche Kontoführungsgebühren, ein für Sie passendes neues Girokonto aus und eröffnen es bei dem entsprechenden Finanzinstitut. Da auf Ihr altes Konto noch Lohn- und Gehaltszahlungen eingehen, sowie Lastschriften und Daueraufträge abgehen, müssen diese auf Ihr neues Konto umgeleitet werden. Deshalb sollten Sie eine Kündigung nicht sofort einreichen.

Schritt 2: Überweisung eines Deckungsbetrages

Haben Sie Ihr neues Konto beantragt und bereits die Daten per Post erhalten, ist es ratsam einen gewissen Betrag, der sämtliche monatliche Ausgaben Ihres alten Girokontos abdeckt, auf das neue Girokonto zu überweisen. Den Betrag können Sie entsprechend berechnen, indem Sie den regelmäßigen Ausgang auf Ihren Kontoauszügen beobachten. Zudem sollten Sie das alte Konto noch nicht ungedeckt lassen. So gelangt keines Ihrer beiden Konten in der Umstellungsphase, beispielsweise durch mögliche Fehlbuchungen, ins Minus.

Schritt 3: Umleitung und Information

Sind beide Konten entsprechend gedeckt, sollten Sie anfangen alle Daueraufträge des alten Kontos auf das neue zu übertragen. Damit Sie keinen vergessen, schauen Sie sich die Ausgänge von den letzten 2 bis 3 Monaten an und notieren Sie regelmäßige Abbuchungen und Lastschriften. Alle notierten Institute und Unternehmen können nun über Ihre neue Bankverbindung unterrichtet werden. Da Versicherer, Mobilfunkanbieter und Vermieter ein paar Wochen brauchen, bis die Änderungen in Ihren Systemen sind und angewendet werden, ist es für Sie als Kontoinhaber ratsam, Ihr altes Konto ungefähr zwei Monate noch zu behalten. So können Sie sichergehen, dass auch die Rechnungen beglichen werden, die noch nicht von den Institutionen auf das neue Konto umgestellt wurden.

Damit Ihnen keine Belege in den kommenden Monaten fehlen, wäre es von Vorteil, wenn Sie sich alte Kontoauszüge in Ihrer Postbox sichern oder sich die Kontoauszüge am Automaten ausdrucken lassen. Ist das Konto erstmal gekündigt, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Daten. Fehlende Belege nachzufordern ist meistens sehr kostspielig.

Schritt 4: Auflösung des bisherigen Kontos

Läuft in den nächsten paar Wochen alles reibungslos, ohne Fehlbuchungen und Rücklastschriften ab, können Sie ihr altes Konto kündigen. Dies geschieht formlos und schriftlich. Bei Onlinebanken sind oft auch Kündigungen per Fax oder E-Mail möglich. Die meist akzeptierte Form der Kündigung besteht in einem Schreiben, indem Sie das Institut über Ihren Kündigungswunsch in ein paar Zeilen informieren und unterschrieben per Post an die Bank schicken.

Vorlage eines Kündigungsschreibens

Wie so ein Schreiben gestaltet werden kann, zeigt das vorliegende Beispiel:

ABC-Bank

Finanzstraße 123
12345 Geldhausen
Max Mustermann
Musterstraße 1
01234 Musterhausen

Kontokündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Konto unter der Kontonummer/IBAN XXXXXXXXXXXX zum Ende des Monats. Bitte überweisen Sie das Restguthaben auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Mustermann, Max
IBAN: XXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXX
Name der neuen Bank: XYZ-Bank

Gleichzeitig widerrufe ich erteilte Freistellungsaufträge. Ich verpflichte mich, Kredit- und Girokarten selbst ungültig zu machen. Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der erhaltenen Kündigung schriftlich per Post oder per E-Mail an mustermann.max@email.de zu.

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann

Checkliste auf einen Blick

  • Neues Girokonto finden und eröffnen
  • Einen gewissen Deckungsbetrag auf das neue Konto überweisen
  • Übernehmen aller monatlichen Überweisungen auf das neue Konto
  • Erstellen einer Liste von allen Abbuchungen und Lastschriften der letzten 2 bis 3 Monate
  • Informieren aller Empfänger und Institute über die neue Bankverbindung
  • Übergangsphase von 2 Monaten abwarten und das alte Girokonto per Mail, Fax oder Brief formlos kündigen

Worum handelt es sich bei einem Pfändungsschutzkonto und wie wird es eingerichtet?

Eine Kontoart, die im Bereich Girokonto insbesondere in den vergangenen Jahren immer häufiger in den Medien beleuchtet wurde, ist das sogenannte Pfändungsschutzkonto. Dieses Konto, auch kurz als P-Konto bezeichnet, ist im Prinzip ein normales Girokonto, welches allerdings mit einer Zusatzklausel ausgestattet ist. Von Bedeutung ist das Pfändungsschutzkonto ausschließlich im Zusammenhang mit vorliegenden Pfändungen, die ansonsten für den Kontoinhaber bedeuten würden, dass jede einzelne Kontobuchung seitens der Bank genehmigt werden müsste. Dieser erhebliche Aufwand soll durch das P-Konto vermieden werden, weshalb es vor einigen Jahren ins Leben gerufen wurde.

Welche Besonderheit weist das Pfändungsschutzkonto auf?

Die wesentliche Besonderheit besteht beim Pfändungsschutzkonto darin, dass ein bestimmter Kontosaldo insoweit geschützt ist, als dass dieses entsprechende Guthaben selbst beim Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses seitens der Gläubiger und somit seitens der Bank nicht angegriffen werden darf. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Kunde über das entsprechende Guthaben frei verfügen kann. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum normalen Girokonto, auf dem beispielsweise ein Sperrvermerk wegen einer Pfändung vorgenommen wurde. Beim gewöhnlichen Girokonto müsste der Kunde nämlich explizit jede einzelne Verfügung vom Girokonto genehmigen lassen, da die Bank darauf achten muss, dass nicht über den Pfändungsfreibetrag hinaus verfügt werden kann. Beim Pfändungsschutzkonto erübrigt sich dieser Arbeitsaufwand jedoch, denn der sogenannte Pfändungsfreibetrag steht als Guthaben auf dem Konto zur Verfügung, sodass innerhalb dieser Grenze keine Kontrolle seitens der Bank stattfinden muss. Darüber hinaus ist dieses Guthaben sicher vor Pfändungen, denn sowohl Banken als auch Gläubiger haben keinen Zugriff, soweit sich das Kontoguthaben innerhalb des Pfändungsfreibetrages bewegt.

Wie und wo kann ein Pfändungsschutzkonto eröffnet werden?

Das Pfändungsschutzkonto ist definitiv eine gute Sache für alle Kunden, bei denen einmal oder auch häufiger Pfändungen vorliegen. Der ersparte Arbeitsaufwand betrifft nicht nur die Banken, sondern natürlich auch den Verbraucher, der wesentlich freier über die entsprechenden Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Eine Frage stellt sich vielen Verbrauchern allerdings noch, nämlich wie und wo ein solches Pfändungsschutzkonto eröffnet werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass es sich im Prinzip beim P-Konto nicht um eine spezielle Kontoart handelt, sondern es kann das ohnehin schon bestehende Girokonto genutzt werden, das schlichtweg durch eine Zusatzvereinbarung in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann. Zu dieser Umwandlung ist auch jede Bank in Deutschland verpflichtet, denn es gibt ein gesetzlich verankertes Recht auf das Pfändungsschutzkonto. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Kunde zu einer Bank seiner Wahl gehen kann, um dort ein neues Girokonto und damit gleichzeitig ein neues Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. Ohnehin bietet es sich aus rein pragmatischen Gründen an, schlichtweg das bisher bereits genutzte Girokonto zu verwenden und die Bank darum zu bitten, dies durch die Zusatzvereinbarung in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Wie viele Pfändungsschutzkonten darf ein Kunde haben?

Da das Pfändungsschutzkonto einem bestimmten Sinn und Zweck dient, nämlich dafür zu sorgen, dass der gesetzlich verankerte Pfändungsfreibetrag vom Kunden frei und ohne weitere Zustimmung verfügt werden kann, versteht es sich nahezu von selbst, dass jeder Bürger in Deutschland nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen darf. Ansonsten wären Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Denn würden beispielsweise zwei Pfändungsschutzkonten bestehen, könnte der Kunde auf jedem dieser Konten über den gesetzlich verankerten Pfändungsfreibetrag verfügen und somit eine doppelt so hohe Freigrenze in Anspruch nehmen, wie sie eigentlich erlaubt ist. Daher ist es nicht gestattet, mehrere Pfändungsschutzkonten zu führen. Da die Konten normalerweise der SCHUFA gemeldet werden, sollte demzufolge jede Bank vor der Einrichtung eines P-Kontos überprüfen, ob ein derartiges Schutzkonto nicht bereits von einer anderen Bank der Schufa gemeldet wurde.


Wie sicher ist ein Girokonto?

Da das Girokonto das mit Abstand am häufigsten genutzte Bankkonto ist, stellen sich insbesondere sicherheitsbewusste Kunden durchaus die Frage, wie sicher das Konto von Missbrauch geschützt werden kann. Grundsätzlich ist es so, dass jeder Verbraucher und Kontoinhaber selbst viel dafür tun kann, um eine möglichst hohe Sicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung des Girokontos zu gewährleisten. Dazu gehört zum Beispiel, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die insbesondere dann sehr empfehlenswert sind, wenn das Girokonto im Rahmen des Online-Bankings auch über das Internet genutzt wird.

Vor Internetbetrügern schützen

Insbesondere solche Kunden, die ihr Girokonto online nutzen, fragen sich von Zeit zu Zeit, wie sicher das Konto eigentlich ist. Beim Online-Banking gibt es durchaus nicht wenige Missbrauchsfälle, im Zuge derer Betrüger es immer wieder schaffen, beispielsweise an die Zugangsdaten des einzelnen Kontoinhabers zu gelangen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Computer bzw. sämtliche Endgeräte, von denen aus Sie Zugriff auf Ihr Girokonto haben, umfangreich schützen. Hilfreich ist zum Beispiel das Installieren und Nutzen einer Anti-Viren und Anti-Spyware-Software, die beispielsweise Viren und Trojaner sofort erkennt und verhindert, dass diese auch im Bereich Ihres Girokontos und Online-Banking Systems einen Schaden anrichten. Darüber hinaus ist es wichtig, insbesondere bei E-Mails unbekannter Personen keine Anhänge zu öffnen. Dahinter verbirgt sich nämlich oft das sogenannte Phishing, welches mit einer nachgemachten Webseite versucht, an Ihre Zugangsdaten zum Online-Konto zu gelangen.

Vorsicht beim Abheben am Geldautomaten

Eine weitere Gefahrenquelle, die sowohl Inhaber eines Online-Kontos als auch eines gewöhnlichen Girokontos betrifft, sind Missbrauchsfälle am Geldautomaten. Immer wieder werden die Automaten insoweit manipuliert, als dass beispielsweise die eingegebene PIN zur Konto-Karte ausgelesen wird. Ferner gibt es Systeme, mit denen die Kartendaten ausgelesen werden, sodass Betrüger anschließend die Möglichkeit haben, diese auf andere Blankokarten zu übertragen. Sie können sich vielfach vor solchen Betrugsfällen schützen, indem Sie vor dem Bargeld abheben zunächst eine Augenschein-Kontrolle machen, ob Sie Veränderungen am Geldautomaten feststellen. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie umgehend entweder den Bankmitarbeiter oder direkt die Polizei informieren. Ferner sollten Sie sowohl beim Bargeld abheben an Automaten als auch in Geschäften darauf achten, dass keine anderen Personen Sie beim Eingeben der PIN beobachten können.

Verschiedene TAN-Verfahren mit unterschiedlich hoher Sicherheit

Grundsätzlich ist das Girokonto sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich weitestgehend sicher vor Missbrauch. Geben Sie beispielsweise eine beleghafte Überweisung ab, wird diese seitens der Bank nur dann ausgeführt, wenn Ihre Unterschrift überprüft wurde. Beim Online-Banking ist es so, dass das PIN/TAN-Verfahren als vergleichsweise sicher gilt, jedoch kommt es darauf an, welches TAN-Verfahren Ihre Bank im Detail anbietet. Insbesondere das TAN-Verfahren mit einer vorgefertigten Liste gilt heutzutage nicht mehr als besonders sicher, sodass Sie darauf achten sollten, dass Ihr Kreditinstitut beim Online-Banking ein moderneres und somit deutlich sichereres TAN-Verfahren anbietet.


Wer kann über das Girokonto verfügen?

Eine Frage, die durchaus nicht wenige Verbraucher im Zusammenhang mit einem Girokonto beschäftigt, besteht darin, wer in der Praxis eigentlich Verfügungen vom Konto vornehmen darf. Grundsätzlich ist es zunächst einmal vor allem der Kontoinhaber, der Verfügung vom Girokonto veranlassen darf. Dabei kann es sich sowohl um eine Einzelperson als auch um mehrere Personen handeln, falls das Girokonto beispielsweise auf Eheleute lautet und demzufolge als Gemeinschaftskonto eingerichtet wurde. Gleiches gilt unter der Voraussetzung, dass eine juristische Person Kontoinhaberin ist. Hier gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten, was die Verfügung angeht. Darüber hinaus ist es so, dass nicht alle Verfügungsoptionen auch von jedem Berechtigten in gleichem Umfang vorgenommen werden können.

Kontoinhaber sind immer verfügungsberechtigt

Grundsätzlich ist es so, dass der Inhaber des Girokontos automatisch und vor allem in vollem Umfang verfügungsberechtigt ist. Dies lässt sich in keiner Weise ausschließen, denn rechtlich ist es nicht erlaubt, den Inhaber eines Girokontos von der Verfügungsgewalt grundsätzlich auszuschließen. Ausnahmen gibt es lediglich in der Form, als dass zum Beispiel ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, sodass Verfügungen nur in eingeschränktem Umfang oder zeitweise gar nicht möglich sind. Darüber hinaus besitzt der Kontoinhaber jedoch die volle Verfügungsgewalt und kann sämtliche Aktionen und Transaktion veranlassen, die im Zusammenhang mit einem Girokonto üblich sind.

Das bedeutet, dass sich der Kontoinhaber beispielsweise einen Dispositionskredit einräumen lassen und natürlich auch nutzen kann, Überweisungen tätigen darf oder auch namentliche Änderungen am Girokonto veranlassen darf. Darüber hinaus hat der Kontoinhaber als einzige Person mit Verfügungsgewalt über das Girokonto das Recht, eine Auflösung des Kontos zu veranlassen. Weitere verfügungsberechtigte Personen, beispielsweise Verwandte oder Bekannte, darf ebenfalls ausschließlich der Kontoinhaber benennen. Es ist also einer verfügungsberechtigten Person, die nicht gleichzeitig Kontoinhaber ist, grundsätzlich nicht gestattet, anderen Personen eine Verfügungsberechtigung zum Girokonto zu erteilen.

Verfügungsberechtigte haben ebenfalls Verfügungsgewalt über das Girokonto

Insbesondere bei Firmenkunden ist es häufig üblich, dass es neben dem Kontoinhaber noch weitere Verfügungsberechtigte gibt. Dies trifft in nicht wenigen Fällen aber auch auf Privatkunden zu, wenn beispielsweise ältere Personen ein Konto haben und ihren Kindern darauf Zugriff erlauben möchten. In diesem Fall muss der Kontoinhaber der Bank mitteilen, dass eine bestimmte Person verfügungsberechtigt über das Girokonto sein soll. Diese Person muss ich dann wie zuvor auch der Kontoinhaber gegenüber der Bank legitimieren, indem Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Zudem wird eine Unterschriftprobe entnommen, sodass die Bank jederzeit prüfen kann, ob die jeweilige Person auch tatsächlich verfügungsberechtigt ist.

Der Verfügungsberechtigte darf allerdings nicht alle Aktionen durchführen, die dem Kontoinhaber erlaubt sind. So dürfen Verfügungsberechtigte beispielsweise keine anderen Verfügungsberechtigten benennen und auch keine Auflösung des Girokontos oder Änderungen der Kontoinhaber vornehmen. Auf der anderen Seite können Verfügungsberechtigte allerdings jederzeit Überweisungen vom Girokonto vornehmen, Daueraufträge einrichten oder den eingeräumten Dispositionskredit beispielsweise durch Bargeldabhebungen nutzen. Sollte der Verfügungsberechtigte auch am Online-Banking teilnehmen, wird für ihn sowohl eine persönliche Geheimzahl als auch eine separate TAN-Liste bzw. ein Zugang zu Transaktionsnummern benötigt.

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