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Wie funktioniert die Kreditkartensicherheit?

Die Kreditkarten Sicherheit wird über unterschiedlichste Maßnahmen gewährleistet. Dazu gehören die Limits auf Kreditkarten, die Kreditkartennummern, die Kartenprüfnummern CVC2 / CVV2, Sperrhotlines, UV-Sicherheitsmerkmale auf den Karten, der eigene Schutz vor Taschendieben, das Verbergen der PIN und die Kontrolle der Kontoauszüge. Für den Schaden haftet der nicht fahrlässig handelnde Kunde nach § 675v BGB bis zu 150 Euro, den Rest ersetzt die Bank – wenn der Kunde den Diebstahl glaubhaft machen kann, wozu auch eine Anzeige beziehungsweise mindestens der Versuch der sofortigen Kartensperre gehört (die in der Regel immer gelingt). Einige Kartenanbieter versichern den Kunden gegen den Schaden durch Diebstahl und selbst durch Raub.

Kreditkartenlimits

Grundsätzlich kann eine gestohlene Kreditkarte nur bis zum Kartenlimit belastet werden. Sollte dieses hoch ausfallen und der Dieb es sehr schnell ausschöpfen, bevor der Inhaber die Kreditkarte sperren kann, ist das zwar ärgerlich, muss den Kunden aber nicht in den Ruin treiben. Technisch sollte das Limit funktionieren: Die Abbuchungen werden von der ausgebenden Bank oder einem unabhängigen Kartenbetreiber in der Regel in Echtzeit verbucht, wenn das Limit erreicht ist, geht nichts mehr. Doch Vorsicht: In einigen Fällen, so bei Abbuchungen vom Ausland aus und/oder am Wochenende oder nachts kann die Echtzeitabbuchung in seltenen Fällen nicht funktionieren, der Dieb könnte die Karte über das Limit hinaus überziehen. Solche Fälle stellen jedoch die absolute Ausnahme dar.

Sicherheitsmerkmal Kreditkartennummer

Die Kreditkartennummer ist der Ausweis der Kreditkarte, allerdings auch ein Unsicherheitsfaktor. Wer die Karte liegen lässt, riskiert, dass jemand die Nummer aufschreibt und damit im Internet einkauft. Hier klafft unter Umständen die größte Sicherheitslücke bei Kreditkarten. Empfohlen wird daher, nicht unbedingt die Kreditkarte einem Kellner zum Bezahlen auszuhändigen, schon gar nicht im Ausland.

Kartenprüfnummern CVC2 / CVV2

Diese beiden Prüfnummern können verhindern, dass jemand allein mit der von der Vorderseite abgeschriebenen Kreditkartennummer – was in einem Ladengeschäft schnell gehen kann – im Internet shoppen geht. Die Prüfnummern CVC2 / CVV2 befinden sich auf der Rückseite, es sind drei (bei American Express Karten vier) Ziffern im Unterschriftsfeld, die nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert sind. Dieser Schutz ist jedoch bei einer gestohlenen Kreditkarte wirkungslos.

Sperrhotlines

Die 116 116 – aus dem Ausland +49 116 116 – ist die bundesweite Sperr-Notfallnummer für alle Kreditkarten. Wer feststellt, dass er seine Kreditkarte nicht mehr findet, sollte sie sofort sperren lassen. Dazu genügt die Angabe des Namens und einiger Eckdaten wie der Adresse und des Geburtsdatums. Die im Inland kostenfreie Nummer kann auch bei Verlust von Handykarten und Personalausweisen und sogar für die Sperrung eines Onlinebanking-Zuganges genutzt werden. Das funktioniert rund um die Uhr und auch per Fax für Hörgeschädigte. Alternative Nummern sind:

  • +49 (0)1805 021 021 (alle Kreditkarten, kostenpflichtig)
  • 0800 819 1040 (Mastercard, kostenfrei)
  • +1 800 627 8372 (Mastercard aus den USA, kostenfrei)
  • +1 636 7227 111 (Mastercard aus anderen Ländern, R-Gespräch)
  • 0800 811 8440 (VISA aus Deutschland, kostenfrei)
  • +1 410 581 9994 (VISA aus dem Ausland, R-Gespräch)
  • +49 (0)69 97 97 2000 (American Express, deutsches Festnetz)
  • +49 (0)7531 3633 111 (Diners Club, deutsches Festnetz)

UV-Sicherheitsmerkmale von Kreditkarten

American Express, VISA und MasterCard haben ihre Karten inzwischen mit Hologrammen ausgestattet, die nur unter UV-Licht sichtbar sind. Das verhindert wirkungsvoll Kartenfälschungen. Das UV-Image von MasterCard ist als „MC“ sichtbar. Händler sollten ein UV-Prüfgerät sichtbar neben der Kasse zu stehen haben, das schreckt Kartenbetrüger ab.

Selbstschutz vor Taschendiebstahl

Glücklich sind Menschen, die a) ihre PIN auswendig können und sie daher nirgendwo notieren und b) immer auf ihre Kreditkarte aufpassen und sie nötigenfalls bei Verlust sofort sperren – damit entgehen sie jedem Schaden, auch den oben erwähnten 150 Euro, die eine Maximalforderung der Bank darstellen, wenn der Kunde ohne vorherige Fahrlässigkeit die Kartensperre, eine Anzeige bei der Polizei und andere Maßnahmen versäumt oder verschleppt hat. Jedoch gibt es Personen, die sich ihre PIN oder gar mehrere PINs verschiedener Karten nicht merken können und sie daher mit der Karte zusammen aufbewahren oder die – noch prekärer – ihre Kreditkarte in der Badehose mit sich tragen und sie dann verlieren. Weitere Klassiker sind die im Café vergessene Handtasche, die im Hotelzimmer oder an der Rezeption liegen gebliebene Kreditkarte und der simple Taschendiebstahl im Gedränge. Was tun? Sollte eine Kreditkarte samt PIN gestohlen werden, was sich durch Abhebungen an Geldautomaten durch den Dieb belegen lässt, haftet der Kunde für den Gesamtschaden – er hat grob fahrlässig gehandelt. Daher ist das gemeinsame Aufbewahren von Kreditkarte und PIN etwas, das kein Mensch je tun sollte, im Übrigen sollte das Vorhandensein der Kreditkarte kontrolliert werden wie das von Bargeld.

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