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Kreditkarte kündigen – wann der Wechsel lohnt

Kreditkartenkunden, die mit ihrer Karte unzufrieden sind, können diese natürlich kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Für die Unzufriedenheit kann es verschiedene Gründe geben. Der Service kann nicht stimmen, Gebühren und Leistungen können unbefriedigend ausfallen. Manchmal ändert der Inhaber auch seine Nutzungsgewohnheiten und braucht daher eine andere, besser auf die aktuellen Bedürfnisse zugeschnittene Kreditkarte.

Möglichkeiten für den Kreditkartenwechsel

Die einfachste Möglichkeit des Wechsels bei einer Kreditkarte von der Hausbank wäre die Variante, dort nach einer neuen Karte zu fragen. Das ist dann interessant, wenn diese Bank weitere Kreditkarten anbietet und daher ein unkompliziertes Upgrade zu einer anderen Karte möglich ist. Dieses Upgrade funktioniert dann ohne Probleme, wenn die neue Karte höherwertig ist, der Kunde sie aufgrund seiner guten Bonität auch erhalten kann und die Rest-Jahresgebühr der alten Karte mit derjenigen der neuen Karte verrechnet werden kann. Im umgekehrten Fall – beim Wechsel auf eine preiswertere oder kostenlose Kreditkarte – ist die vorherige Jahresgebühr bis zur Kündigungsfrist von längstens einem Monat noch zu bezahlen. Kunden können einen Kreditkartenvertrag auch komplett kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn dort die Leistungen signifikant besser ausfallen. In vielen Fällen stellen Kreditkarteninhaber nach einer gewissen Zeit fest, dass sie die Leistungen einer kostenpflichtigen Karte wie etwa Versicherungen eigentlich nicht benötigen. Tatsächlich geht man im Jahr 2015 davon aus, dass bei einer Nutzung im normalen Umfang, dabei vorrangig in der Eurozone und für bargeldlose Zahlungen oder Online-Einkäufe, eine kostenlose Kreditkarte genügt. Die alte Karte wird dann gekündigt, eine neue lässt sich blitzschnell beantragen.

Kreditkarte kündigen

Grundsätzlich lässt sich die Karte nur schriftlich kündigen. Die Kündigung geht an diejenige Stelle, von der die Karte kam. Es kann eine Bank oder eine Kreditkartengesellschaft gewesen sein. Visa- und Masterkarten werden in Deutschland fast durchweg von Banken ausgegeben, dorthin muss also das Kündigungsschreiben gehen. Barclaycards werden von der Kartengesellschaft Barclays PLC herausgegeben, das betrifft auch wenige weitere Karten wie beispielsweise die Amex-Karte, die von American Express kommt. Eine gekündigte Karte ist zu vernichten, die Bank sperrt sie nach Ablauf der Kündigungsfrist ohnehin. Wichtig zu wissen: Bis zu dieser Frist ist sie nutzungsfähig, was auch für den Inhaber Gefahren bergen kann. Wenn er sie plötzlich fahrlässig irgendwo liegenlässt, möglicherweise sogar mit der PIN (was er vorher nie getan hätte), könnte es schlimmstenfalls zu einem Missbrauch kommen. Die Banken empfehlen stets, die alte Karte zu zerschneiden. Früher wurde von den Banken sogar verlangt, die zerschnittene Karte zurückzusenden, das ist aber heute kaum noch üblich. Die Kündigungsfrist kann bis zu einem Monat oder weniger betragen. Das besagt seit dem 31. September 2009 die PSD (Payment Service Directive). Eine vorab entrichtete Jahresgebühr wird nach § 675h Abs. 3 BGB erstattet.

Erst kündigen und dann die neue Karte beantragen oder umgekehrt?

Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Augenscheinlich könnte es besser sein, erst eine neue Karte zu beantragen und dann die alte zu kündigen, damit der Interessent auch weiß, was er überhaupt an neuer Karte bekommen kann. Immerhin gibt es auch abgelehnte Kartenanträge. Doch so einfach ist es nicht. Der bisher bestehende Kreditkartenvertrag ist in der Schufa eingetragen und belastet dort in gewisser Weise den Score. Wenn dieser Vertrag gekündigt wird, steigt der Score wieder, doch bei einem Neuantrag während des Bestehens des alten Vertrages könnte die Schufa den Bescheid erteilen, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden ausgereizt ist. Das lässt sich ermitteln, indem die Kunden eine Schufa-Selbstauskunft anfordern (einmal jährlich kostenlos) und ihren Score anschauen, der deutlich über 90 Punkten liegen muss, damit es eine weitere Kreditkarte gibt. Natürlich können die Kunden auch bei einem neuen Anbieter vorfühlen, der dann automatisch die Schufa-Abfrage startet. Dabei ist zu beachten, dass diese Anfrage ebenfalls Einfluss auf den Score nimmt und zu einer zehntägigen Sperre führt, wenn der Anbieter nicht die Schufa-Abfrage im Rahmen einer reinen Konditionenanfrage des Kunden startet. Das ist möglich und beeinflusst nicht den Schufa-Score (betrifft auch sonstige Kreditanträge), doch die meisten Anbieter gehen aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis nicht so vor. Aufgrund dieser etwas komplizierten Situation könnte man auch durchaus den Ratschlag erteilen, doch die alte Karte erst zu kündigen und darauf zu vertrauen, dass es sicher irgendwo eine neue Kreditkarte mit den passenden Konditionen geben wird.

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